Mittwoch, 8. Juni 2016

Die Präsidentschaftskanzlei Österreichs spricht!

Eine sehr freundliche junge Dame gibt Auskunft über das Rechtssystem Österreichs in der Präsidentschaftskanzlei. Bitte genau hinhören, es lohnt sich wirklich. So unvoreingenommen auskunftsfreudig und auf den Punkt gebracht hört man diese Aussagen selten.



Hört, hört! Also der Gesetzgebung nehmen sich knapp 190 Auserwählte vor uns beschließen ein Rechtssystem mittels Gesetzen. Die Betroffenen müssen sich Härtefällen aussetzen, wenn sie kein Geld oder keine zugesprochene Prozesskostenhilfe erhalten. Hier das Schreiben worum es geht und weshalb die Polizei handgreiflich wurde https://drive.google.com/file/d/0BwEyqmkdz-n7QjdBYjUwbjBYSTA/view?usp=sharing

Moment mal! Halt Stop!
Über Grundrechtfähigkeit (Naturrecht), über die Definition von Positivem Recht und Überpositiven Recht (negatives Recht gibts ja nicht) dem haager und den genfer Abkommen, sowie dem Naturrecht als absolutem Recht hat man garnicht gesprochen. Und es recht nicht über den Firmeneintrag der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei unter der D-U-N-S Nummer 301549890 im amerikanischen privatrechtlichen D&B Register der U.S. Corp.

Hier wäre es spannend folgendes zu bedenken, dass in der Absicht festzustehen, durch das Werk der KOPAONIK-SCHULE zu einem höheren Grad der Verwirklichung proklamierter Naturrechte des Menschen beizutragen, da sie beschlossen hat, ihre 15-jährigen Botschaften in einer allgemeinen Akte zu erfassen, erlässt und verkündet die Kopaonik-Schule des Naturrechts auf ihrer ordentlichen Plenarsitzung bereits am 16. Dezember 2002 in Arbeitsklassen von jährlich hunderten von Juristen aus aller Welt die

DEKLARATION DER KOPAONIK-SCHULE DES NATURRECHTS
Deutsche QUELLE:: http://www.kopaonikschool.org/dokumenta/dekl_nemacki.PDF