Mittwoch, 8. Juni 2016

Die Präsidentschaftskanzlei Österreichs spricht!

Eine sehr freundliche junge Dame gibt Auskunft über das Rechtssystem Österreichs in der Präsidentschaftskanzlei. Bitte genau hinhören, es lohnt sich wirklich. So unvoreingenommen auskunftsfreudig und auf den Punkt gebracht hört man diese Aussagen selten.



Hört, hört! Also der Gesetzgebung nehmen sich knapp 190 Auserwählte vor uns beschließen ein Rechtssystem mittels Gesetzen. Die Betroffenen müssen sich Härtefällen aussetzen, wenn sie kein Geld oder keine zugesprochene Prozesskostenhilfe erhalten. Hier das Schreiben worum es geht und weshalb die Polizei handgreiflich wurde https://drive.google.com/file/d/0BwEyqmkdz-n7QjdBYjUwbjBYSTA/view?usp=sharing

Moment mal! Halt Stop!
Über Grundrechtfähigkeit (Naturrecht), über die Definition von Positivem Recht und Überpositiven Recht (negatives Recht gibts ja nicht) dem haager und den genfer Abkommen, sowie dem Naturrecht als absolutem Recht hat man garnicht gesprochen. Und es recht nicht über den Firmeneintrag der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei unter der D-U-N-S Nummer 301549890 im amerikanischen privatrechtlichen D&B Register der U.S. Corp.

Hier wäre es spannend folgendes zu bedenken, dass in der Absicht festzustehen, durch das Werk der KOPAONIK-SCHULE zu einem höheren Grad der Verwirklichung proklamierter Naturrechte des Menschen beizutragen, da sie beschlossen hat, ihre 15-jährigen Botschaften in einer allgemeinen Akte zu erfassen, erlässt und verkündet die Kopaonik-Schule des Naturrechts auf ihrer ordentlichen Plenarsitzung bereits am 16. Dezember 2002 in Arbeitsklassen von jährlich hunderten von Juristen aus aller Welt die

DEKLARATION DER KOPAONIK-SCHULE DES NATURRECHTS
Deutsche QUELLE:: http://www.kopaonikschool.org/dokumenta/dekl_nemacki.PDF

Donnerstag, 2. Juni 2016

Grundrechtsberechtigte und Grundrechtsverpflichtete

Grundrechtberechtigt ist nur der Mensch. Grundrechtverpflichtet ist jeder sog. Staat und alle seine Institutionen. Anders gesagt; alle Fiktionen des Menschen wie Körperschaften/Vereine/Unternehmen/Firmen etc. sind nicht als lebende Wesen aus sich heraus existent und vermehren sich nicht geschlechtlich. Sie existieren nur auf Papier und bedürfen eines lebendigen Menschen der diese Fiktion in Vertragstätigkeiten als zuständige juristische Person vertritt. Die Person ist eine handlungsrechtliches Erfordernis, jedoch ist die Person nicht mit dem Menschen gleichzustellen. Das ist strafbar in allen Staaten die völkerrechtlich Verträge unterzeichnet haben, an die sich alle juristischen Personen in bestimmten Titelfunktionen strikt zu halten haben. Nichtwissen, Nichtwollen zu Nichtkönnen ist behördlich nicht zu verwalten. Die höchstpersönlichen Rechte des menschlichen Individuums sind nach wie vor UNANTASTBAR und der Staat hat die Würde des Menschen zu schützen.



Jedes staatliche Organ hat den Menschen zu schützen und sein Naturrecht als das höchsten Rechtkreis zu respektieren. Naturrecht unterscheidet Recht von Unrecht, Wahrheit von Lüge, Tatsache von Vermutung. Das Personenrecht ist Handlungsrecht das die Handlungen an Vertragsbestimmungen bindet. Diese Vertragsbedingungen nennen sich auch Gesetze. Diese gelten jedoch nur für juristische Personen, da für den Menschen nur kosmische absolute Gesetze gelten, die sich im Naturrecht wiederspiegeln.

Das alle menschengemachten Gesetze keine absoluten kosmischen Gesetze (biologischen, physikalischen, mathematischen gesetzmäßigkeiten) ändern können, sind diese Gesetze zumeist kommerzielle Verträge.

Das Recht/Grundrecht/Naturrecht des Menschen gilt demzufolge immer vor staatlichem Recht auf Verträge, da jeder Staat als Körperschaft in sich ein Vertragskonstrukt ist und bleibt.

Siehe Dokument Zitat: Grundrechtsverpflichtet ist der Staat in seinen Untergliederungen von Bund, Ländern und Gemeinden (Art. 1 Abs. 3 GG). Auch öffentlich-rechtliche Körperschaften sind grundsätzlich grundrechtsverpflichtet, nicht grundrechtsberechtigt.