Amt der Menschen auf Erden
LÜGEN MÜSSEN MIT DER STAATSGEWALT GESCHÜTZT WERDEN!
Die jP. Republik Österreich {firmiert in D-U-N-S Nummer 301411641 unter SIC 9199 als Wirtschafts-
und Verwaltungsverein,
als Standard
Industrie Code nach Art. 133 GG
deutscher Konzern in einem
US-Handelsregister und kann dort unter dem New York Ör Vertrag A,277.17 vom i0.06.1958 gemäß den Verpflichtungen
vollstreckt werden.
Der STAAT = Republik Österreich
sind nur 1 8 3 Abgeordnete
Lt. Aussage Bezirksgericht Imst Vorsteher
der Geschäftsstelle Besler vor 30 Zeugen bestätig und diese Vorlage am
21.03.2016 beim Termin egon und wolfgang vollinhaltlich ausgenommen 1.Absatz
bestätig. Tonprotokoll
„er ist nur Angestellter des Staates und hat in seiner Funktion das Recht vom STAAT“
Er ist in seiner Funktion nicht Grundrechtberechtigt. Also auch nicht der Staat. Wenn wir was ändern wollen, dann nur über die 183 Abgeordneten DIE sind der STAAT. Nachfolgend DIE genannt.
DIE behaupten, sie sind von uns
freiwillig gewählt und wer nicht wählt hat keine Stimme
"L Ü G E"
Wer zur Wahl geht hat keine Wahl, da auf
dem Wahlzettel alles vorgedruckt ist, du darfst nichts schreiben, reden, auch ohne ankreuzen ist deine Stimme ungültig. Dein + (KREUZ) macht dich selbst zum Analphabeten,
das Kreuz bedeutet Tot und durch deine abgegebene Stimme in
die Wahlurne, machst du alle Nichtwähler unmündig, da du dem System
nur durch das Betreten des Wahllokals im Register eingetragen wirst
und damit allem als BÜRGE(R) dienst.
Was bedeutet steuern?
Was bedeutet STEUERN?
Was wird mit den STEUERN bezahlt?
DIE bestimmen die STEUERN
DIE bezahlen sich aus den STEUERN Brutto.
DIE bezahlen selbst keine STEUERN Lohnsteuer
DIE machen die Gesetzte
für sich und nicht für den MENSCH
DIE halten sich ca.500.000 Bedienstete zahlen
keine Lohnsteuer
DIE lassen sich bei Dienstantritt der
Bediensteten geloben, „Ich gelobe, dass ich die Gesetze der Republik Österreich befolgen und
alle mit meinem „Amte“ verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen
werde.“
DIE schreiben in Ihren Gesetzen,
BDG §1 Anwendungsbereich. …alle Bediensteten … im Dienst-verhältnis zum Bund …werden …als „Beamte“
bezeichnet
BDG §43 (1) Der Beamte ist verpflichtet, seine dienstlichen Aufgaben
unter Beachtung der geltenden Recht(s)ordnung treu, gewissenhaft, engagiert und
unparteiisch mit den ihm zur Verfügung stehenden
Mitteln aus eigenem
zu besorgen.
(2) Der Beamte hat in seinem gesamten
Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der All-gemeinheit
in die Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt.
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