Dieses österreichische Recht ist dem Völkerrecht verpflichtend untergeordnet Herr BH, besonders weil sie als Unternehmen keine Öffentliche-Angelegenheit sein können. Beides geht nicht! Die Gesetze in der gewerblich kommerziellen Korporation (Unternehmen) sind Verträge die, nur innerhalb Ihres Unternehmens gelten. Und da die BH als Korporation/Vertragskonstukt nicht Grundrechtberechtigt sein kann, sondern nur dem Grundrechtberechtigten verpflichtet sein kann, hat sich die BH und alle Bediensteten an die überpositiven Verträge zu halten, die in 188 Republiksimulationen einer res publica gültig sind.
Und wenn irgendeiner in oder aus ihrer BH gegen diese Verträge verstößt, dann erfolgt eine Obligation, die dann über Ihre persönliche Dienstversicherung vor einem grundrechtberechtigten Schiedsgericht aus eingetrieben wird. Auch dazu hat sich die Vertragskonstuktion Österreich per völkerrechtlichem Vertrag New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ... Juni 1958 unterworfen. Mal lesen? Hier ist der Vertrag dazu und hier der Status dazu - und zwar ÖFFENTLICH Herr BH. Diese Schiedsgerichte richten und urteilen nicht je nach juristischer Interpretation. Menschen stehen im Naturrecht und können den Rechtkreis frei wählen. Und es darf nicht vermutet werden, dass ein Mensch auf sein Recht verzichtet. Sie als BH können sich ihren Rechtkreis nicht aussuchen, weil Sie an die Verträge/Gesetze die ihr ?Unternehmens-STAAT? durch die Geschäftsführer/Vertreter abgeschlossen - strikt gebunden sind. Zwingend! Es sei denn, sie verzichten ebenfalls und nutzen dieses Recht nicht.
Irgendeine BH inklusive aller Bediensteten im Vertragskonstrukt auf österreichischem Boden, sind davon betroffen, auch die BH in Leoben. Das Einklagen der Obligationen geschieht dann vielleicht ein oder zwei Mal und dann deckt Ihre völkerrechtlichen Verstöße keine Versicherung mehr. DAS IST FAKT! Einfach machen wie man will nennt man Willkür und Drohungen sind ebenso völkerrechtswidrig. Wollen sie den Text dazu lesen? Hier ist das genfer Abkommen gemäß dessen Sie vertraglich verpflichtet sind.
Obligationen sind Schuldverhältnisse und der Grundrechtberechtigte Mensch ist in diesem Schuldverhältnis immer der Gläubiger. Schauen Sie hier! Bedeutsam ist dabei folgendes ...
Entstehung eines Titels des OR geben drei Gründe an, durch die eine Obligation entstehen kann:
- aus Vertrag,
- aus unerlaubter Handlung und
- aus ungerechtfertigter Bereicherung.
NICHTWISSEN, NICHTWOLLEN und NICHTKÖNNEN und das von Ihnen vielzitierte "Das-Interessiert-Mich-Nicht" hilft dann nicht mehr. Das gilt für alle sogenannten staatlichen Behörden.