Dienstag, 10. Mai 2016

Grundrechtberechtigt ist nur der Mensch. Grundrechtverpflichtet ist jeder sog.

 Staat und alle seine Institutionen. Anders gesagt; alle Fiktionen des Menschen wie Körperschaften/Vereine/Unternehmen/Firmen etc. sind nicht als lebende Wesen aus sich heraus existent und vermehren sich nicht geschlechtlich. Sie existieren nur auf Papier und bedürfen eines lebendigen Menschen der diese Fiktion in Vertragstätigkeiten als zuständige juristische Person vertritt. Die Person ist eine handlungsrechtliches Erfordernis, jedoch ist die Person nicht mit dem Menschen gleichzustellen. Das ist strafbar in allen Staaten die völkerrechtlich Verträge unterzeichnet haben, an die sich alle juristischen Personen in bestimmten Titelfunktionen strikt zu halten haben. Nichtwissen, Nichtwollen zu Nichtkönnen ist behördlich nicht zu verwalten. Die höchstpersönlichen Rechte des menschlichen Individuums sind nach wie vor UNANTASTBAR und der Staat hat die Würde des Menschen zu schützen.



Jedes staatliche Organ hat den Menschen zu schützen und sein Naturrecht als das höchsten Rechtkreis zu respektieren. Naturrecht unterscheidet Recht von Unrecht, Wahrheit von Lüge, Tatsache von Vermutung. Das Personenrecht ist Handlungsrecht das die Handlungen an Vertragsbestimmungen bindet. Diese Vertragsbedingungen nennen sich auch Gesetze. Diese gelten jedoch nur für juristische Personen, da für den Menschen nur kosmische absolute Gesetze gelten, die sich im Naturrecht wiederspiegeln.

Das alle menschengemachten Gesetze keine absoluten kosmischen Gesetze (biologischen, physikalischen, mathematischen gesetzmäßigkeiten) ändern können, sind diese Gesetze zumeist kommerzielle Verträge.

Das Recht/Grundrecht/Naturrecht des Menschen gilt demzufolge immer vor staatlichem Recht auf Verträge, da jeder Staat als Körperschaft in sich ein Vertragskonstrukt ist und bleibt.

Siehe Dokument Zitat: Grundrechtsverpflichtet ist der Staat in seinen Untergliederungen von Bund, Ländern und Gemeinden (Art. 1 Abs. 3 GG). Auch öffentlich-rechtliche Körperschaften sind grundsätzlich grundrechtsverpflichtet, nicht grundrechtsberechtigt.

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